Bielefelder Initiative

für sozialökologische Stadtentwicklung

»Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, . . .«
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25)

Wohnen ist Menschenrecht für alle
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