Bielefelder Initiative

für sozialökologische Stadtentwicklung

Britta Haßelmann, Bundestagsabgeordnete aus Bielefeld und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt zu den Planungen zur Nachnutzung der Kasernen Catterick und Rochdale in Bielefeld:

“Es ist ein herber Schlag für die Stadt, dass immer mehr Einrichtungen des Bundes in den ehemaligen Kasernen unterkommen wollen, wo doch bekannt ist, dass die Pläne zur städtebaulichen Nutzung fortgeschritten sind und der Wohnungsbedarf in Bielefeld sehr hoch ist. Nun wird die Vergabe weiterer Flächen an Bundeseinrichtungen scheibchenweise geplant.

Mindestens 6.000 Quadratmeter werden vom Zollamt und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beansprucht. Damit gehen wichtige Flächen für innerstädtische Entwicklung verloren. Denn auf den Kasernenflächen könnte dringend benötigter guter und bezahlbarer Wohn- und Gewerberaum entstehen. Wenn der Stadt schon die größte Kaserne entzogen wird, braucht es dringend Fortschritt in den Gesprächen zur Übergabe der Rochdale Kaserne an die Stadt.

In einem mehrjährigen Beteiligungsformat sind gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Ideen für die Nachnutzung der Kasernen entstanden. Neue Wohnformen für ältere Menschen sowie Studierende und zentrumsnahe Einkaufsmöglichkeiten werden dringend gebraucht. Es ist enttäuschend, wenn die neuen Planungen des Bundes die bisherigen Ideen und Planungen innerstädtischer Nutzung nicht berücksichtigen.”


Hintergrund:
Am 20. Februar 2020 wurden die letzten britischen Kaserne in Bielefeld an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Somit sind Flächen in der Größe von 42 Hektar wieder verfügbar geworden. Bereits 2015 hat die Stadt dieses Potenzial erkannt und in einem Konversionsprozess die Bürgerinnen und Bürgern eingebunden. Die Bundespolizei wird die Flächen der Catterick-Kaserne bis Mitte 2024 als Ausbildungsstätte nutzen. Zusätzlich haben nun auch das Zollamt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Flächenbedarfe angemeldet.
Im Anhang:
Schriftliche Frage und Beantwortung durch das Bundesministerium der Finanzen.

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