Sehr geehrte Damen und Herren,
die parlamentarische Staatssekretärin des Finanzministeriums des Bundes hat gegenüber der Bundestagsabgeordneten Britta Hasselmann den Flächenbedarf des Bundes präzisiert.
Ihre Formulierungen sowie die Verlautbarungen von Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Pit Clausen erwecken den Eindruck, es bestünde ein unanfechtbares Vorrecht des Bundes auf die Konversionsflächen. Das wurde bisher immer mit dem § 37 des Baugesetzbuches BauGB begründet. Wir haben uns eingehend mit diesem § und auch der Kommentierung und Rechtsprechung befasst und kommen zu dem Schluss, dass aus ihm dies nicht hergeleitet werden kann.
Im Gegenteil: Der § regelt, wie verfahren werden muss, wenn die Gemeinde das Einvernehmen zur Planung des Bundes verweigert. Daraus ergeben sich Fragen, warum die Bürger*innen Bielefelds und auch Sie als deren gewählte Vertreter*innen hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Es ergeben sich daraus aber auch Chancen, die Kasernengelände für dringend benötigte städtebauliche Entwicklungen zu sichern. Wir bitten Sie, unsere Ausführungen in dem anhängenden offenen Brief zur Kenntnis zu nehmen und die sich daraus ergebenden Chancen für Bielefeld umzusetzen.Mit freundlichen Grüßen
Christian Presch