Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung beim Bundesfinanzministerium, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die unentgeltliche Rückgabe der Gelände der ehemaligen Rochdale- und Catterick-Kaserne nach Art. 134 Abs. 3 des GG bzw. § 4 Abs. 5 des Reichsvermögensgesetz zu verlangen.
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