Vermarktung Briten-Häuser (NW vom 10.12.2019)
Anmerkung:
Es geht nicht nur um Vermietung, sondern z.T. auch um die Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts. Wenn dies nicht wahrgenommen würde, wendet die BImA das Bieterverfahren an, d.h. dann »Höchstgebotsprinzip«.
Mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Ploch