Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regen wir die Bestellung einer/s Partizipationsbeauftragten an.
Je mehr Menschen mitmachen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat.
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regen wir die Bestellung einer/s Partizipationsbeauftragten an.
Je mehr Menschen mitmachen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat.